Bestattungsvorsorge bei unserem Bestattungsinstitut mit der Innung als Treuhänder auf einem Konto der Sparkasse Saarbrücken
Bestattungsvorsorge ist jetzt schon wichtig und wird zukünftig immer wichtiger!
Der bisher von uns empfohlene Durchführungsweg bei der Bestattungsvorsorge mittels einer Sterbegeldversicherung wurde aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Maklerrichtlinie und
Versicherungsvertragsgesetz) immer komplizierter. Daher bieten wir nun mit einem Festgeldkonto bei der Sparkasse Saarbrücken eine einfache und transparente Alternative an. Die Innung ist als
Treuhänder zwischengeschaltet. So bleibt für saarländische Innungsbestatter dieser interessante Markt erhalten und deren Kunden können von den günstigen Konditionen profitieren.
- Unsere Lösung ist einfach und transparent
- Sie schließen mit Ihrem Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag ab.
- Sie überweisen den vereinbarten Betrag auf das Konto der Fachinnung – wir legen den Betrag auf einem Festgeldkonto der Sparkasse Saarbrücken, zu einem festen Zinssatz für ein Jahr
an (weitere Konditionen: siehe unten!)
- Im Sterbefall zahlen wir den sich dann ergebenden Betrag an den Bestatter aus.
Die Konditionen sehen im Einzelnen wie folgt aus:
- Der Anlagezinssatz entspricht mindestens dem Zinssatz für Sparbücher. Dies gilt für Niedrigzinsphasen. Ansonsten ist auch eine höhere Verzinsung möglich. Die Entwicklung am Geld- und
Zinsmarkt wird an unsere Kunden weitergegeben.
- Stirbt der Kunde, sind jederzeit unterjährig Auszahlungen möglich. Die Geldanlage kommt voll dem Bestattungsvorsorgevertrag zugute und erhöht das Kapital für die spätere Bestattung. Dabei ist
eine regelmäßige Überprüfung der vereinbarten Bestattungskosten im Hinblick auf die Inflation und besondere Preiserhöhungen dringend angeraten!
- Die Innung erhält bei Ein- und Auszahlung eine Gebühr von einem Prozent des betreffenden Betrages, mindestens 50 € (bei direkten Mitgliedern der saarländischen Bestatterinnung), ansonsten 70
€.
- Die Geldanlage läuft auf die Fachinnung Holz und Kunststoff Saar (Bestatterinnung), wirtschaftlich Berechtigter bleibt aber aufgrund des Geldwäschegesetzes der jeweilige Kunde unseres
Bestattungsinstituts. Aufgrund der Besonderheiten bei einem Treuhandkonto fällt grundsätzlich die sogenannte Kapitalertragsteuer an. Den Einbehalt kann der Kunde aufgrund der Steuergesetzgebung
auch nicht bei der Einkommenssteuererklärung zurückfordern!
- Der Anlagebetrag sollte sich auf mindestens 3000 € belaufen.
- Aufgrund immer komplexerer Steuergesetzgebung für Geldanlagen benötigen wir bei Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages Ihre Steueridentifikationsnummer und eine Erklärung zu möglichen
Vermögensanlagen in den USA (FATCA-Erklärung). Aber keine Angst vor der Bürokratie – wir haben diese im Griff!