Bestattungsvorsorge bei unserem Bestattungsinstitut mit der Innung als Treuhänder auf einem Konto der Sparkasse Saarbrücken

  • Bestattungsvorsorge bedeutet:
    Sie bestimmen selbst, wie Ihre Bestattung einmal aussehen soll - ohne Sparmaßnahmen durch die Erben. Sie erhalten eine würdige Bestattung durch den Bestatter Ihrer Wahl und es besteht auch keine Gefahr, dass Sozialämter Sie verpflichten, die angelegten Gelder für andere Zwecke einzusetzten.
  • Früher gab es das Sterbegeld der Krankenkassen - das ist schon lange abgeschafft. Daher:

Bestattungsvorsorge ist jetzt schon wichtig und wird zukünftig immer wichtiger!

 Sie bestimmen selbst, wie Ihre Bestattung einmal aussehen soll – ohne Belastung der Angehörigen und
Sparmaßnahmen durch die Erben. Sie erhalten eine würdige Bestattung durch den Bestatter Ihrer Wahl
und es besteht auch keine Gefahr, dass Sozialämter Sie verpflichten, die angelegten Gelder für andere
Zwecke einzusetzen.


Früher gab es das Sterbegeld der Krankenkassen – das ist schon lange abgeschafft. Daher:
Bestattungsvorsorge ist jetzt schon wichtig und wird zukünftig immer wichtiger!
Unser Bestattungsinstitut bietet Ihnen dafür eine einfache und transparente Lösung:
- Sie schließen mit uns den eigentlichen Bestattungsvorsorgevertrag auf der Basis unseres
detaillierten Angebots ab.
- Im Vertrag ist die Bestatterinnung, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, als Treuhänder
vorgesehen. Dies sichert Sie ab für alle Fälle, auch für den denkbaren, aber unwahrscheinlichen
Fall, dass unser Bestattungsinstitut zum Zeitpunkt Ihres Todes nicht mehr besteht.
- Sie zahlen den vereinbarten Betrag für Ihre dermaleinstige Bestattung an die Bestatterinnung.
Diese legt den Betrag auf einem Treuhandtagesgeldkonto bei der Sparkasse Saarbrücken an!
Beide Partner, die Fachinnung Holz und Kunststoff Saar (Bestatterinnung) und die Sparkasse
Saarbrücken, stehen für Seriosität und Sicherheit!
- Im Sterbefall zahlt die Innung an uns den sich dann ergebenden Betrag. So sind die Kosten Ihrer
Wunschbestattung gedeckt ohne Inanspruchnahme Ihrer Erben oder der Gefahr einer
Sozialbestattung oder einer Billig-Bestattung von Amts wegen.
Die Konditionen der Geldanlage gestalten sich wie folgt:
- Stirbt der Kunde, erfolgt nach Vorlage der Sterbeurkunde die Auszahlung an uns. Die Geldanlage
kommt dem Bestattungsvorsorgevertrag zugute und erhöht im Idealfall das Kapital für die
spätere Bestattung. Allerdings raten wir zu einer regelmäßigen Überprüfung der vereinbarten
Kostenansätze im Hinblick auf Inflation und besondere Preiserhöhungen, etwa bei
Friedhofsgebühren!
- Die Innung erhält jeweils bei Einzahlung eine Hebegebühr von 100 €. Erfolgt zwischenzeitlich eine
Erhöhung oder Reduzierung der Anlage, fallen dafür keine Gebühren an.
- Die Sparkasse legt das Treuhandvermögen als Tagesgeldkonto an. Dafür fallen keine
Verwahrentgelte (Negativzinsen) an. Vielmehr erfolgt entsprechend der allgemeinen
Zinsentwicklung ggf. eine Verzinsung gemäß den jeweils Sparkassen-üblichen Zinssätzen für
Tagesgeldkonten. Allerdings erhebt die Sparkasse eine einmalige Einrichtungsgebühr für das
Tagesgeldkonto in Höhe von 175 €.
- Die Hebe- und die Einrichtungsgebühr zahlt der Auftraggeber an die Innung bzw. ist die Innung
berechtigt, die Gebühren vom Anlagebetrag in Abzug zu bringen.
- Die Geldanlage bei der Sparkasse Saarbrücken läuft auf den Namen der Fachinnung Holz und
Kunststoff Saar (Bestatterinnung) mit dem Kunden als wirtschaftlich Berechtigten. Aufgrund der
Besonderheiten bei einem Treuhandkonto fällt bei Zinszahlungen grundsätzlich die sogenannte Kapitalertragssteuer an.

-Den Einbehalt der v. g. Steuer kann der Kunde aufgrund der Steuergesetzgebung auch nicht bei
der Einkommenssteuererklärung zurückfordern!
- Der Anlagebetrag sollte sich auf mindestens 3000 € belaufen.

 

Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe
- Die Bestattungsvorsorge soll in vielen Fällen verhindern, dass im Todesfall Ihre Angehörigen, die
in der Regel für die Bestattungskosten aufkommen müssen, für die Bestattung Sozialhilfe
beantragen und die Bestattung demzufolge gerade nicht Ihren Wünschen entspricht.
- Das Gesetz und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes schützen Bestattungsvorsorgen
vor dem Zugriff des Sozialamts. Nur für den Fall einer Bestattungsvorsorge kann das freie
Schonvermögen von 5.000 Euro erhöht werden! Die Sozialämter erkennen höhere
Vorsorgebeträge an, wenn sichergestellt ist, dass die Gelder ausschließlich für die Bestattung
verwendet werden können und dem freien Zugriff durch Sie bzw. Ihre Angehörigen oder des/der
Betreuer/in entzogen sind.
- Je nach Region kann das Schonvermögen pro Person über den genannten 5.000 Euro liegen.
Allerdings sollten die vom jeweiligen Sozialamt akzeptierten Beträge nicht voll ausgeschöpft
werden, da ein gewisses freies (frei verfügbares und nicht festgelegtes) Schonvermögen bei Ihnen
verbleiben sollte.


Überführungskosten
Es verbleibt ein Risiko, wenn der Sterbefall nicht nahe am Wohn- bzw. Bestattungsort eintritt. Höhere
Überführungskosten sind durch die Treuhandregelung nicht gedeckt. Für Auslandsaufenthalte/-reisen lässt sich das Risiko günstig durch eine ohnehin empfehlenswerte Auslandskrankenversicherung
abdecken.