Urnenbeisetzungen

Im Gegensatz zur traditionellen Erdbestattung bedarf es bei der Urnenbeisetzung eine Verfügung des Verstorbenen, aus der hervorgeht, dass es sein Wille war, nach seinem Tod eingeäschert zu werden. Sollte der Verstorbene keine schriftliche Verfügung hinterlegt haben, genügt es, wenn die nächsten Hinterbliebenen diesen Wunsch schriftlich bestätigen.